Therapiebecken, Wickeltische, Liegen
Gestaltung von Schwimmbecken, Therapiebecken und anderen Beckenanlagen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen nach DIN 18040-1. Liegen und Wickeltische in öffentlichen Sanitärräumen und Umkleidebereichen.
Schwimmbecken, Therapiebecken, Beckenanlagen
Forderungen:
- Zugänglichkeit und einfache eigenständige Nutzung für Menschen mit Bewegungseinschränkung
- flache Treppe, 2 Handläufe, geeignet für Umsteigen vom Rollstuhl
- flache, schiefe Ebene zum Herein-und Herausrutschen
- hochliegender Beckenrand in Sitzhöhe über dem Beckenumgang
- Beckenrand visuell und taktil kontrasierend
- Ein- und Ausstiegshilfen (Hebevorrichtungen)
- Beckenraum frei von Einbauten und Ausstattungselementen
mehr dazu im Fachbeitrag Planung barrierefreier Schwimmbäder auf nullbarriere.de.
Liegen, Wickeltische
Liegen und Wickeltische sind nicht nur für das Wickeln von Kleinkindern vorzusehen, sondern auch für die allgemeine Barrierefreiheit bei der Benutzung von Sanitärräumen.
Die Größe des Sanitärraumes muss das Aufstellen einer Liege erlauben.
Raststätten und Sportstätten müssen mindestens einen Sanitärraum mit Liege haben.
In Umkleidebereichen von Therapiebereichen, Sport- und Badestätten muss mindestens eine Umkleidekabine das Aufstellen einer Liege erlauben.
- Maße Liege: 1,80 m x 0,90 m. Höhe 46 - 48 cm
- Bewegungsfläche vor der Liege: 1,50 m tief
Hinweise:
Höhenverstellbare Liegen in öffentlichen Sanitäranlagen, die von allen genutzt werden können, sollten höhenverstellbar und breit genug für Drehungen um die Körperlängsachse sein (beim Wickeln bzw. Wechseln von Inkontinenzeinlagen).
Mindestmaß: 180 cm x 90 cm
Sie sollten mit abklappbarem Seitengittern versehen sein.
Wenn möglich, kann ein Deckenlifter oder Standlifter zum sicheren Transfer vom Rollstuhl auf die Liege oder Toilette und zurück installiert werden.
Notrufanlagen
Diese sind gemäß DIN 18040-1 für Toiletten im öffentlichen Bereich vorzusehen.