Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei vor und hinter der Wohnungstür?
Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung der DIN 18040-2 werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen. Ergänzende Hinweise zur Europäischen Norm DIN EN 17210 ermöglichen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Technik im Barrierefreien Bauen.
Zielgruppe: Architekten, Planer, Ingenieure, Bauherren, Wohnberatungsstellen, Investoren, Betreiber und Verwalter von Wohnbauten.
Öffentliche Räume attraktiver gestalten und Bewegung fördern
Wie sieht ein barrierefreier Spielplatz aus?
Am Dienstag, den 18.11.2025 um 13:00 informieren wir Sie über die Anforderungen inklusive Spielplätze und Freiräume. Per Zoom-Einladungsmeeting (ca. 30 Minuten) lernen Sie den Referenten Herrn Dipl.-Ing. Paulig kennen.
Mehr zur Planung von inklusiven Spielplätzen nach DIN 18034 vermitteln wir im 2tägigem Webinar am 26. und 27.11.2025.
Webinar Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 20./21.11.2025
Barrierefrei zu nutzende Wege sollten von Räumen mit Einbauten, Hindernissen usw. unterscheidbar sein. Sitzbänke, Gastronomie, aber auch Mülleimer, Geschäftsauslagen oder abgestellte Fahrräder und E-Roller sind Hindernisse, die den Weg einengen und über die man stolpern kann.
Das Webinar beinhaltet den aktuellen Stand der DIN 18040-3 (2025) sowie die Inhalte der DIN 32984 Bodenindikatoren.
Webinar Der inklusive Spielraum am 26. und 27.11.2025
In der Vortragsreihe werden die rechtlichen Definitionen und die normativen Vorgaben erläutert, sowie Planungsaspekte und Ansätze zur inklusiven Spielraumplanung vorgestellt.
Modul 1 DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb beschreibt den inklusiven Spielraum.
Modul 2 DIN 18034-2 (Ausgabe 2024-02) zeigt erstmalig, wie anhand einer Matrix die Inklusion auf Spielplätzen geprüft wird. Dies wird im Rahmen eines Workshops vermittelt. Sie können einen Entwurf aus Ihrer Planung hierzu einreichen.
aktueller nullbarriere.de Newsletter vom 14.10.2025
Newsletter 2025 42.KW
Herbstzeit, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, barrierefreie Arztpraxen
1. Erhöhte Rutschgefahr durch Regen und Laub 2. Wohin mit dem Rollstuhl 3. Den Herbst genießen - raus aufs Land 4. Getrennte Überquerungsstellen 5. Mehr zu Überquerungsstellen am 20./ 21.11.2025 6. Öffentliche Räume attraktiver gestalten und Bewegung fördern 7. Neubau, Anbau und Umbau in Arztpraxen 8. Barrierefrei zum Arzt in Sachsen 9. Barrierefrei zum Arzt in München
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.