Öffentlicher Verkehr
Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs, Gleise und Gleisüberwege, Bahnsteige und Haltestellen, Fahrgastinformation nach DIN 18040-3.
Anlagen des Personenverkehrs müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Gestaltung von Anlagen im Personenverkehr, Haltestellen, Gleisanlagen
- Haltestellen und Verkehrsmittel des ÖPNV und Fernverkehrs aufeinander abgestimmt
- Wegeketten an Umsteigeanlagen müssen barrierefrei sein und gute Orientierung ermöglichen.
- Zwei-Sinne-Prinzip beachten
- Funktionsbereiche sicher, taktil und visuell gut wahrnehmbar gegeneinander abgrenzen
- Bodenbeläge erschütterungsarm berollbar, eben und rutschhemmend; SRT-Wert >55 bzw. R-Wert >R11
- einheitliche Gestaltung von Leitsystemen
- Fahrgastinformation seitlich und frontal anfahrbar
- kontrastreiche Beschriftungen
Flächen, Höhenunterschiede
- Mindestbreiten Wege, Bahnsteige, Tunnel: ≥1,80 m
- Fläche für den Richtungswechsel: ≥1,50 x 1,50 m
- Mindestbreite Durchgänge und Engstellen: ≥0,90 m
- Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Fahrzeugeinstieg des öffentlichen Verkehrsmittels: ≥5 cm
Neigungen
- Längsneigung ≥3 %
- Querneigung ≥3 % bzw. 2,5%
Die DIN 18040-3 nimmt für eine Reihe an Gestaltungselementen Bezug auf weitere DIN-Vorschriften und Regelwerke, die im Folgenden zusammengefasst werden.
Bauteil/Planungsbereich | es gilt |
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Orientierungs- und Leitsysteme | DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum |
Visuelle Informationshilfen | DIN 32975 - Gestaltung visueller Information im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung |
Flächen- und Raumbedarf | DIN 18040-3 - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, Flächen- und Raumbedarf |
Ausführung von Pflaster- und Plattenbelägen | DIN 18318 - Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung |
Richtwerte für Breitenzuschläge zum Seitenraum für Wegeverbindungen und Wegeketten | EFA 2002- Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen |