Platzbedarf, Verkehrsflächen, Bewegungsflächen und Durchfahrtsbreiten nach DIN 18040-1 bis 3 für öffentliche Gebäude

Flächen, Platzbedarfflaechen.htm?output=print

Grafik: Flächen, Platzbedarf

Verkehrsflächen und Bewegungsflächen in Innen- und Außenräumen müssen für die Personen bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Wichtige Verkehrsflächen müssen bei jeder Witterung gefahrlos zu nutzen sein.

Den größten Flächenbedarf haben Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen wie zum Beispiel Armstützen oder Rollator.

Verkehrsflächen müssen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar sein.

Platzbedarf für Verkehrsflächen, Begegnungsflächen, Bewegungsflächen
Platzbedarf, Beschreibung Breite, Tiefe
in cm
Flächen nach DIN 18040-1 und 2
Begegnungsflächen nach höchstens 15 m Länge:
  • auf Fluren
≥ 180 x 180
Bewegungsflächen mit Richtungsänderung:
  • auf Wegen, Fluren, Drehflügeltüren (Öffnungsseite), Türen mit gegenüberliegender Wand
  • Wartefläche vor Aufzugstüren, zusätzl. Durchgangsbreite von 90 cm bei Überlagerung mit anderen Verkehrsflächen
  • am Anfang und am Ende der Rampe
  • vor Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und Automaten, Briefeinwürfen, Ruf- und Sprechanlagen
  • vor Bedienelementen
  • vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz
≥ 150 x 150
Pkw-Stellplatz
bei Garagen automatischer Türantrieb
≥ 350 x 500
Rollstuhlabstellplatz und zusätzlich gleiche Fläche davor ≥ 180 x 150
Standfläche bei fester Bestuhlung
  • bei seitlicher Anfahrbarkeit
  • bei rückwärtiger bzw. frontaler Anfahrbarkeit
 
≥ 150 x 90
≥ 130 x 90
Flächentiefe, Abstand
abwärtsführende Treppen gegenüber von Aufzugstüren ≥ 300
Taster Drehflügeltür (Öffnungsseite) bei frontaler Anfahrt ≥ 250
Wartefläche vor Aufzugstüren zusätzl. Durchgangsbreite bei Überlagerung mit anderen Verkehrsflächen ≥ 240
  • Türen mit gegenüberliegender Wand
  • bei frontaler Anfahrt Tür: Taster Schiebetür; Drehflügeltür Schließseite
  • Zwischenpodeste bei Rampen nach 600 cm Rampenlauf
  • vor Rollstuhlabstellplätzen
  • bei fester Bestuhlung als Standfläche
  • vor Liegen 180 cm breit (in Sanitäräumen, Umkleideräumen)
≥ 150
wenn die unterfahrbare Breite vor Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und Automaten, Briefeinwürfen, Ruf- und Sprechanlagen ≥ 150 cm ist ≥ 120
neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand ≥ 70
Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Service-Schaltern, Kassen und Kontrollen, Breite ≥ 90 cm ≥ 55
Abstand zu Hauptschließkanten bei seitlicher Anfahrt an Türen ≥ 50
Handwaschbecken, Dusch-Klappsitz ≥ 45
Leibungstiefe ≥ 26
unterfahrbare Bedienelemente ≥ 15
Flächenbreite, Durchgangsbreite
Gehwege, Flure und sonstige Verkehrsflächen bis 15m Länge ≥ 150
  • Gehwege, Flure, Rampen und sonstige Verkehrsflächen bis 6 m ohne Richtungsänderung sowie am Anfang und Ende mit Wendemöglichkeit
  • seitliche Anfahrt an Bedienelemente und einer 150 cm Flächenlänge in Fahrtrichtung
≥ 120
  • Durchgänge, Türen, Aufzugstüren,
  • Durchgänge an Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und Automaten
  • Unterfahrbarkeit von Service-Schaltern, Kassen und Kontrollen
  • neben jeder Seite des WC
  • unter dem Waschbecken
  • Standfläche mit rückwärtiger bzw. frontaler Anfahrbarkeit bei Versammlungsstätten
≥ 90
Zusätzliche Erfordernisse in Wohnungen (DIN 18040-2)
Bewegungsflächen
  • Wohn-, Schlafräume und Küchen
  • vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz, Badewanne
  • Freisitz
≥ 120 x 120
Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer
  • mindestens 1x Anordnung im Flur
  • Wohn-, Schlafräume und Küchen
  • vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz, Badewanne
  • Freisitz
≥ 150 x 150
Mindesttiefe
  • auf einer Seite des Bettes
  • vor sonstigen Möbeln
  • vor Kücheneinrichtungen (Anordnung über Eck empfohlen)
≥ 120
vor sonstigen Möbeln ≥ 90
Mindesttiefe für Rollstuhlfahrer
  • mindestens 1x Anordnung im Flur
  • auf einer Seite des Bettes
  • vor sonstigen Möbeln
  • vor Kücheneinrichtungen (Anordnung über Eck empfohlen)
≥ 150
neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand ≥ 70
Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Breite ≥ 90 cm ≥ 55
Mindestbreite Flure ≥ 120
Mindestbreite Durchgänge, Innentüren ≥ 80
Mindestbreite für Rollstuhlfahrer an einer Seite des WC, an der anderen ≥ 30
≥ 90
Besonderheiten in öffentlichen Verkehrsräumen (DIN 18040-3)
Bewegungsflächen und Mindestbreiten
  • Gehwege, Querungen, Bahnsteige, Tunnel
  • Richtungswechsel und Rangiervorgänge
  • Durchgänge und Engstellen
  • an Ein- und Ausstiegsstellen von Bus und Bahn
  • Fluchtwege in Straßentunneln
  • Notgehwege nach RABT
 
≥ 180
≥ 150 x 150
≥ 90
≥ 150 x 150
≥ 180
≥ 100

Diese knapp bemessenen Bewegungsflächen dürfen nicht eingeschränkt werden, z.B. durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, Feuerlöscher, Handläufe, Briefkästen, Telefonsprecheanlagen, Vitrinen, Schränke.

Die Durchgangshöhe über Verkehrsflächen, z.B. unter schrägen Bauteilen, wird wegen Sehbehinderter, Blinder sowie großwüchsiger Menschen mit ≥220 cm angegeben. Der niedrigere Bereich ist abzusichern.
Die Durchgangshöhe von Türen beträgt ≥205 cm. Die lichte Treppendurchgangshöhe ist nicht angegeben, diese beträgt (nur) ≥200 cm nach DIN 18065.

Für öffentliche Räume sind außerdem die Regelwerke von FGSV, RASt und H BVA zu berücksichtigen. Für den nichtmotorisierten Verkehr ergeben sich daraus zum Teil freundlichere Mindestmaße.

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