Flächen, Platzbedarf
Verkehrsflächen und Bewegungsflächen in Innen- und Außenräumen müssen für die Personen bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Wichtige Verkehrsflächen müssen bei jeder Witterung gefahrlos zu nutzen sein.
Den größten Flächenbedarf haben Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen wie zum Beispiel Armstützen oder Rollator.
Verkehrsflächen müssen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar sein.
Platzbedarf, Beschreibung |
Breite, Tiefe in cm |
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Flächen nach DIN 18040-1 und 2 | |
Begegnungsflächen nach höchstens 15 m Länge:
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≥ 180 x 180 |
Bewegungsflächen mit Richtungsänderung:
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≥ 150 x 150 |
Pkw-Stellplatz bei Garagen automatischer Türantrieb |
≥ 350 x 500 |
Rollstuhlabstellplatz und zusätzlich gleiche Fläche davor | ≥ 180 x 150 |
Standfläche bei fester Bestuhlung
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≥ 150 x 90 ≥ 130 x 90 |
Flächentiefe, Abstand | |
abwärtsführende Treppen gegenüber von Aufzugstüren | ≥ 300 |
Taster Drehflügeltür (Öffnungsseite) bei frontaler Anfahrt | ≥ 250 |
Wartefläche vor Aufzugstüren zusätzl. Durchgangsbreite bei Überlagerung mit anderen Verkehrsflächen | ≥ 240 |
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≥ 150 |
wenn die unterfahrbare Breite vor Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und Automaten, Briefeinwürfen, Ruf- und Sprechanlagen ≥ 150 cm ist | ≥ 120 |
neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand | ≥ 70 |
Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Service-Schaltern, Kassen und Kontrollen, Breite ≥ 90 cm | ≥ 55 |
Abstand zu Hauptschließkanten bei seitlicher Anfahrt an Türen | ≥ 50 |
Handwaschbecken, Dusch-Klappsitz | ≥ 45 |
Leibungstiefe | ≥ 26 |
unterfahrbare Bedienelemente | ≥ 15 |
Flächenbreite, Durchgangsbreite | |
Gehwege, Flure und sonstige Verkehrsflächen bis 15m Länge | ≥ 150 |
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≥ 120 |
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≥ 90 |
Zusätzliche Erfordernisse in Wohnungen (DIN 18040-2) | |
Bewegungsflächen
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≥ 120 x 120 |
Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer
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≥ 150 x 150 |
Mindesttiefe
| ≥ 120 |
vor sonstigen Möbeln | ≥ 90 |
Mindesttiefe für Rollstuhlfahrer
| ≥ 150 |
neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand | ≥ 70 |
Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Breite ≥ 90 cm | ≥ 55 |
Mindestbreite Flure | ≥ 120 |
Mindestbreite Durchgänge, Innentüren | ≥ 80 |
Mindestbreite für Rollstuhlfahrer
an einer Seite des WC, an der anderen ≥ 30 | ≥ 90 |
Besonderheiten in öffentlichen Verkehrsräumen (DIN 18040-3) | |
Bewegungsflächen und Mindestbreiten
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≥ 180 ≥ 150 x 150 ≥ 90 ≥ 150 x 150 ≥ 180 ≥ 100 |
Diese knapp bemessenen Bewegungsflächen dürfen nicht eingeschränkt werden, z.B. durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, Feuerlöscher, Handläufe, Briefkästen, Telefonsprecheanlagen, Vitrinen, Schränke.
Die Durchgangshöhe über Verkehrsflächen, z.B. unter schrägen Bauteilen, wird wegen Sehbehinderter, Blinder sowie großwüchsiger Menschen mit ≥220 cm angegeben. Der niedrigere Bereich ist abzusichern.
Die Durchgangshöhe von Türen beträgt ≥205 cm. Die lichte Treppendurchgangshöhe ist nicht angegeben, diese beträgt (nur) ≥200 cm nach DIN 18065.
Für öffentliche Räume sind außerdem die Regelwerke von FGSV, RASt und H BVA zu berücksichtigen. Für den nichtmotorisierten Verkehr ergeben sich daraus zum Teil freundlichere Mindestmaße.