Infrastruktur

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Verkehrsflächen und Bewegungsflächen in Innen- und Außenräumen müssen für die Personen bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben.

Hauptgehwege, Nebengehwege, Querneigung, Längsneigung, Längsgefälle, PKW-Stellplatz, Eingangsbereiche

Gestaltung gesicherter und ungesicherter Überquerungsstellen mit und ohne Lichtsignalanlage, Mittelinseln und Mittelstreifen im öffentlichen Verkehrsraum.

Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs, Gleise und Gleisüberwege, Bahnsteige und Haltestellen, Fahrgastinformation nach DIN 18040-3.
Anlagen des Personenverkehrs müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.
