Aufzugsanlagen
Barrierefreie Aufzüge müssen in Abmessungen und Tragkraft mindestens Typ 2 der Aufzugnorm DIN EN 81-70 entsprechen.
Aufzug
Aufzugstyp 2 für 630 kg
Türbreite: 90 cm
Fahrkorbbreite: 110 cm
Fahrkorbtiefe: 140 cm
1 Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184.
Aufzugstyp 3 für 1275 kg
Türbreite: 90 cm
Fahrkorbbreite: 200 cm
Fahrkorbtiefe: 140 cm
1 Rollstuhlbenutzer und weitere Personen. Hier ist das Wenden eines Rollstuhls der Klasse A oder B oder mit Gehhilfe/ Rollator möglich.
Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muß mindestens 150 cm breit und mindestens 150 cm tief sein. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen überlagern, wenn Sie das Vorübergehen am wartenden Rollstuhl ermöglicht, z.B. durch Verbreiterung um 90 cm.
Gegenüber von abwärtsführenden Treppen ist ein 300 cm Abstand erforderlich.
In der DIN EN 81-70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen werden zusätzlich Anforderungen für Befehlsgeber und Anzeigen im Fahrkorb und den Haltestellen, Notrufeinrichtung, Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen, Angaben zu Klappsitz, Ausstattung Spiegel bei Aufzugstyp 1 und 2 geregelt.