Gestaltung von Kommunikationsanlagen, Automaten, Tastern, Schaltern, Kartenschlitzen gemäß DIN 18040 1-3 in öffentlichen

Kommunikation, Ausstattungkommunikation-ausstattung.htm?output=print

Grafik: Kommunikation, Ausstattung

Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.

Bedienelemente

Fahrkartenautomaten, Briefkasten- und Codekartenschlitze, Schalter, Taster, Notrufschalter

  • Zwei-Sinne-Prinzip: visuell kontrastierend und taktil oder akustisch wahrnehmbar
  • Wiedererkennungsfaktor
  • Vermeidung von unbeabsichtigtem Auslösen (nicht ausschließlich Sensor, Touchscreen oder berührungslose Bedienung)
  • Bestätigung der Funktionsauslösung durch Lichtsignal, Ton oder Schalterstellung
  • Bedienung mit geringem Kraftaufwand
  • stufenlose Zugänglichkeit
  • Bewegungsfläche ≥1,50mx1,50m;
    bei seitlicher Anfahrt ohne Wendevorgang ≥1,20mx1,50m
  • seitlicher Wandabstand ≥0,50m
  • Greif- und Bedienhöhe 0,85m über Fußboden; bei mehreren Elementen oberstes Element ≤1,05m

Für Bedienelemente im öffentlichen Verkehrsraum sind außerdem maximale Längs- und Querneigungen sowie Kriterien zur Oberflächengestaltung zu beachten.

Kommunikationsanlagen

Türöffner, Klingelanlagen, Gegensprechanlagen, Notrufanlagen

  • Gegensprechanlage: Lichtsignal für Hörbereitschaft
  • Türsummer: Lichtsignal für Freigabe

Ausstattungselemente

Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben:

  • hindernisfrei, Ausbildung und Kennzeichnung für rechtzeitiges Wahrnehmen für blinde und sehbhinderte Menschen
  • visuell kontrastierend, mit Langstock ertastbar
  • Führung bis zum Boden, wenn darüber, max. 15cm Abstand vom Boden; Tastleiste endet max. 15cm über Boden
  • wenn Sockel, dann ≥3cm Höhe

Service-Schalter, Kassen, Kontrollen:

  • mind. eine Einheit für blinde und sehbehinderte Menschen
  • bei geschlossener Verglasung und in lauter Umgebung mit induktiver Höranlage
  • Bewegungsfläche ≥1,50mx1,50m; bei seitlicher Anfahrt ohne Wendevorgang ≥1,20mx1,50m
  • Durchgangsbreite ≥0,90m

Für Ausstattungselemente im öffentlichen Raum gilt außerdem:

  • stufenlos erreichbar und taktil erfassbar
  • Wechsel des Oberflächenbelags vor dem Element sowie Bodenindikatoren
  • Sitzbänke mit Rückenlehne, für Rollstuhlnutzer ohne Armlehne zum Umsetzen, Sitzhöhe 46-48cm, für Kleinwüchsige 30cm

Gehwegbreiten und Überquerungsstellen im Verkehrs- und Freiraum sind von Ausstattungen und Möblierungen (Briefkasten, Mülleimer, Fahrradständer usw. freizuhalten.

Sicherheitsmarkierungen für Glaswände

  • stark kontrastierend
  • ≥8cm hoch, über die gesamte Glasbreite
  • in 0,40m-0,70m und 1,20m-1,60m über Oberflächenbelag

Fahrpläne und Informationstafeln

  • Anbringungshöhe 1,00m-1,60m
  • kontrastreiche Schriften mit guter Lesbarkeit und hohem Wiedererkennungswert

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