Gehwege, Pkw-Stellplätze
Hauptgehwege, Nebengehwege, Querneigung, Längsneigung, Längsgefälle, PKW-Stellplatz, Eingangsbereiche
Gehwege, Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze, Zugangs- und Eingangsbereiche
Hauptgehwege, Nebengehwege
Es wird unterschieden zwischen Platzbedarf und Bewegungsflächen mit und ohne Richtungsänderung.
- mit Richtungsänderung
- Breite: ≥ 150 cm
- Begegnungsfläche ≥ 180 x 180 nach höchstens 15 m Länge zum Ausweichen sich begegnender Rollstuhlfahrer
- ohne Richtungsänderung
- Breite: ≥ 120 cm
Querneigung, Längsneigung, Längsgefälle
Gehwege und Erschließungsflächen müssen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen.
Abführung von Oberflächenwasser:
- Querneigung 2% (2,5% in Bereichen ohne Längsneigung)
- Längsneigung, Längsgefälle 3 %
- Das Längsgefälle darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden.
Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Unmittelbar vor Gebäudeeingängen ist bei einer Länge bis zu 10 m auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich.
Pkw-Stellplätze
Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen sowohl im Außenbereich als auch in Parketagen und Parkhäusern öffentlich zugänglicher Gebäude vorzusehen und befinden sich immer in der Nähe barrierefreier Zugänge.
- für Pkw
- mindestens 350 cm breit und 500 cm lang
- für Kleinbusse
- mindestens 350 cm breit, 750 cm lang (250 cm hoch)
Eingangsbereiche, Hauseingang
- stufenlose und schwellenlose Erreichbarkeit
- sichere Orientierung bei sensorischen Einschränkungen
- ausreichende Bewegungsfläche vor Türen