Rampen und Handläufe
Rampen (Innen- und Außenrampen) ermöglichen die Überwindung leichter Höhenunterschiede. Die Mindestbreite nach DIN 18040 ermöglicht keine Begegnung von rollenden Benutzern.
Rampen, Außenrampe, Innenrampe, Handlauf
Erschließungsflächen an Eingängen ab 3 % Gefälle sind als Rampe auszubilden. Bei einer Länge bis zu 10 m ist eine Längsneigung bis zu 4 % erlaubt. Rampen müssen sicher begehbar und befahrbar sein. Im Außenraum muss die Entwässerung gewährleistet werden.
Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen!
- Längsgefälle: max.6%
- Quergefälle: 0
- lichte Breite: mind.1,20m
- Länge Rampenlauf: max.6,00m
- Länge Zwischenpodest: mind.1,50m
- Höhe Radabweiser: mind.0,10m
- Höhe beidseitiger Handlauf: 0,85 bis 0,95m mit bündigem Abschluss
- Handlaufdurchmesser: 0,035 bis 0,04m
Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen. Ab 600 cm Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm einzufügen. In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden. Zu beachten ist auch eine ausreichende Bewegungsfläche vor anschließenden Türen mit Aufschlagrichtung zur Rampe.
Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden.
Deshalb wird empfohlen bei einem Hoehenunterschied von über 1,0 m, die Rampen durch einen Aufzug/ Hebebühne zu ersetzen.
Rampenlänge, Steigungsverhältnis berechnen
Rampen in der DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum