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Grafik: Eingang, Türen, Fenster

Türen müssen deutlich zu erkennen, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein. Fenster müssen leicht zu öffnen sein.

Türen

Zugangsbereich, Eingangsbereich, Hauseingang

"Zugangsbereiche und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.", das heißt:

  • Gehwege ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall
  • gut auffindbar bei jedem Wetter, am Tag und in der Nacht beleuchtet
  • sichere Orientierung für Menschen mit sensorischen Einschränkungen durch:
    1. visuell kontrastreiche Gestaltung und taktil erfassbare unterschiedliche Bodenstrukturen (Bodenindikatoren)
    2. Kantensteine als Wegbegrenzung
    3. mittels akustischer bzw. elektronischer Informationen
  • Schutz vor Witterung
  • ausreichende Bewegungsfläche vor Türen
  • stufenlose Erreichbarkeit gegebenenfalls über Rampe oder Aufzug
  • nicht zulässig sind untere Türanschläge und Schwellen, sind sie technisch nicht vermeidbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein
  • Haustüren sind vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen, eventuell sind Schließverzögerungen erforderlich
  • Drückergarnituren: z.B. bogen- oder u-förmig, senkrechte Bügel
  • ausgestattet mit Briefanlage, Klingelanlage, Gegensprechanlage oder Videoanlage
  • An großflächig verglasten Türen sind Sicherheitsmarkierungen anzubringen.

Anforderungen an das Öffnen und Schließen der Tür

Türen müssen deutlich durch kontrastreiche Gestaltung zu erkennen, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein.

Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand: mit Bedienkräften und Bedienmomenten der Klasse 3 nach DIN EN 12217, bzw. automatische Türsysteme

Hauseingangstür mit Türschließer: Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 darf nicht überschritten werden, Empfehlung Schließverzögerung

Brandschutztüren: Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 darf nicht überschritten werden, bei Überschreitung Freilauftürschließer

Feuer- und Rauchschutztüren von Sicherheitsschleusen zu Garagen: Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 darf nicht überschritten werden, bei Überschreitung automatische Türen

Geometrische Anforderungen an Türen
Öffnungsart Beschreibung
Maße in cm
alle Türen
Durchgang lichte Breite ≥ 90
lichte Höhe über OFF ≥ 205
Leibungstiefe Tiefe ≤ 26
Drücker, Griffe Abstand zu Bau- , Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen
≥ 70 cm wären besser, siehe Bewegungsflächen an Türen
≥ 50
zugeordnete Beschilderung   120-140
manuell bedienbare Türen
Drücker
Höhe Drehachse über OFF (Mitte Drückernuss)
Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen über OFF.
Im begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar.
85
Griff waagerechterecht
Höhe Achse über OFF 85
Griff senkrecht
Greifhöhe über OFF Achse 85
automatische Türsysteme
Taster
Höhe (Tastermitte) über OFF 85
Taster Drehflügeltür/Schiebetür bei seitlicher Anfahrt
Abstand zu Hauptschließkanten(senkrechte Türkante an der Schlossseite) ≥ 50
Taster Drehflügeltür bei frontaler Anfahrt Abstand Öffnungsrichtung ≥ 250
Abstand Schließrichtung ≥ 150
Taster Schiebetür bei frontaler Anfahrt Abstand beidseitig ≥ 150
OFF = Oberfläche Fertigfußboden

Hinweise:

Die Bewegungsfläche vor Türen vergrößert sich bei Drehtüren auf der Schließseite und bei Schiebetüren auf ≥ 150 cm, wenn sich gegenüber eine Wand oder ein Bauteil befindet.

Bei großen Leibungstiefen wie z.B. bei Hauseingangstüren sind Türöffner hilfreich.

Fenster

Mindestens ein Fenster pro Raum muss für Menschen mit motorischen Einschränkungen einfach zu öffnen sein.

  • Fensteröffner in einer Höhe von 85 bis 105 cm über dem Fußboden
  • alternativ Fensteröffner

Vereinzelungs- und Schrankenanlagen

Drehkreuze, Karusselltüren und Pendeltüren sind als alleiniger Zugang unzulässig.

Umlaufschranken, Rahmensperren und Durchgänge an Pollern gelten als Engstellen, Mindestdurchgangsbreite: ≥ 150.

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