Flure
Flure müssen mindestens so breit sein, dass zwei Rollstühle aneinander vorbei fahren können.
Rollstuhlabstellplätze müssen genug Fläche haben, dass Nutzer den Rollstuhl wechseln können.
| öffentliche Gebäude | Wohnungen | |
|---|---|---|
| Neigung | ≤3% bis 10m Flurlänge ≤4% |
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| nutzbare Breite | ≥150cm | ≥150cm |
| ≥120cm wenn ohne Richtungsänderung, mit Bewegungsfläche davor und danach, und max. Länge 6m |
≥120cm wenn Bewegungsfläche ≥150x150cm vorhanden |
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| Bewegungsfläche nach max. 15m Flurlänge | ≥180x180cm | ≥150x150cm |
| nutzbare Breite in Durchgängen | ≥90cm | ≥90cm |
Glaswände müssen deutlich erkennbar und mit Sicherheitsmarkierungen versehen sein.
Rollstuhlabstellplätze
In Gebäuden, in denen man den Rollstuhl wechseln oder austauschen muss - z.B. einen größeren für draußen gegen einen kleineren für den Innenraum - muss es Rollstuhlabstellplätze geben.
Für jede Wohnung mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung ist ein Rollstuhlabstellplatz vorzusehen.
- Abstell- und Bewegungsfläche für Rollstuhl: 180x150 cm
- zusätzlich erforderliche Rangierfläche: 180x150 cm
Die Rangierfläche darf sich mit anderen Bewegungsflächen überlagern.
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