Flure, Rollstuhlabstellplätze
Flure müssen mindestens so breit sein, dass zwei Rollstühle aneinander vorbei fahren können. Rollstuhlabstellplätze müssen genug Fläche bieten, um den Rollstuhl wechseln zu können.
Flure
Flure müssen mindestens so breit sein, dass zwei Rollstühle aneinander vorbei fahren können.
Rollstuhlabstellplätze müssen genug Fläche haben, dass Nutzer den Rollstuhl wechseln können.
öffentliche Gebäude | Wohnungen | |
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Neigung | ≤3% bis 10m Flurlänge ≤4% |
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nutzbare Breite | ≥150cm | ≥150cm |
≥120cm wenn ohne Richtungsänderung, mit Bewegungsfläche davor und danach, und max. Länge 6m |
≥120cm wenn Bewegungsfläche ≥150x150cm vorhanden |
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Bewegungsfläche nach max. 15m Flurlänge | ≥180x180cm | ≥150x150cm |
nutzbare Breite in Durchgängen | ≥90cm | ≥90cm |
Glaswände müssen deutlich erkennbar und mit Sicherheitsmarkierungen versehen sein.
Rollstuhlabstellplätze
In Gebäuden, in denen man den Rollstuhl wechseln oder austauschen muss - z.B. einen größeren für draußen gegen einen kleineren für den Innenraum - muss es Rollstuhlabstellplätze geben.
Für jede Wohnung mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung ist ein Rollstuhlabstellplatz vorzusehen.
- Abstell- und Bewegungsfläche für Rollstuhl: 180x150 cm
- zusätzlich erforderliche Rangierfläche: 180x150 cm
Die Rangierfläche darf sich mit anderen Bewegungsflächen überlagern.