Räume in Wohnungen
Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Forderungen der DIN 18040-2 hinsichtlich der Barrierefreiheit von Räumen in Wohnungen wie Wohnräumen, Schlafräumen und Küchen.
Danach müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden.
In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische barrierefrei sein.
Hinweis:
Für die Anforderungen unterscheidet die DIN nach sogenannten "barrierfrei nutzbaren" Wohnungen und "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren" Wohnungen. Letztere sind in der DIN mit einem "R" markiert.