Küche
Grundlegende Anforderungen an barrierefreie und rollstuhlgerechte Küchen für große und kleine Menschen sowie Rollstuhlfahrer. Bewegungsflächen und Arbeitshöhen, Ergonomie und Funktionalität.
Bewegungsfläche zum Drehen und Wenden
- 120 cm × 120 cm
- 150 cm × 150 cm für Rollstuhlfahrer
Vor den Küchenmöbeln ist eine Mindesttiefe von
- 120 cm
- 150 cm für Rollstuhlfahrer
vorzusehen.
Die Arbeitshöhen an Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollen der Körpergröße gerecht werden. Für Rollifahrer sollte die Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle möglich sein. Die Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck wird empfohlen.
Essplatz
Am Essplatz sind ausreichende Bewegungsfläche und Beinfreiraum vorzusehen. Ein Rollifahrer benötigt ca. 80 cm Breite am Esstisch und eine Unterfahrbarkeit des Tisches von ca. 60 cm. Möglichkeiten für das Rangieren sind einzuplanen sowie eine entsprechender Breite zwischen den Standbeinen Günstig sind bspw. Tische mit flachem Mittelfuß.
Der Essplatz in der Küche hat Vorteile: neben der Nutzung als zusätzlichen Vorbereitungstisch ist so das Zusammenleben auch während des Kochens möglich.
Hinweis: Küchen in öffentlichen Gebäuden
Schulküchen, Therapieküchen, Hotelküchen und andere Küchen in öffentlichen Gebäuden sind in der DIN 18040-1 nicht explizit behandelt. Bei ihrer Gestaltung sind jedoch die Regeln für Bewegungsflächen und Arbeitshöhen in Küchen, allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit von Räumen in öffentlichen Gebäuden sowie Richtlinien für Arbeitsstätten zu berücksichtigen.