Waschplatz, Waschbecken, Waschtisch
Unterfahrbare Waschtische, schwenkbare Waschbecken und Bewegungsflächen am Waschplatz - in privaten Bädern und Sanitärräumen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 180401 und 2).
Waschtisch, Waschbecken
Waschtische für Rollstuhlnutzer müssen unterfahrbar sein. Der "Beinfreiraum" muss mindestens 55cm betragen und der Abstand der Armatur zum vorderen Rand des Waschtisches höchstens 40cm. Der Waschtisch darf maximal 80cm hoch sein.
Der Spiegel (Höhe ≥ 100 cm) ist unmittelbar über dem Waschtisch anzubringen. Zubehör ist im Greifbereich anzuordnen.
Ideal ist eine Ablagefläche am Waschbecken.
Ein schwenkbares Waschbecken ermöglicht das Händewaschen vor dem Umsetzen auf den Rollstuhl. Es passt sich nicht nur den Bedürfnissen des Nutzers und der Pflegepersonen an, sondern auch den unterschiedlichen Situationen im Raum.
Um möglichst dicht an das Waschbecken heranfahren zu können, ist bei der Wahl des Rollstuhls auf die Armlehnenhöhe zu achten. Sie ist abhängig von der Sitzhöhe. Von Vorteil sind höhenverstellbare Waschbecken.
Für das Manövrieren eignen sich am besten Rollstühle mit abgeschrägten Armlehnen.
Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfallbehälter bzw. Handtrockner müssen im Bereich des Waschtisches angeordnet sein.