Naturräume, Grünanlagen, Spielplätze
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.
Grünanlagen, Spielplätze, Freizeitanlagen
Wege:
- Hauptwege ≥1,80 m Breite
- Nebenwege ≥0,90 m Breite, mit Bewegungsflächen zum Wenden ≥1,50 x 1,50 m in Sichtweite voneinander
- griffige, berollbare Oberfläche, Maximalneigungen beachten
- Gehwegbegrenzungen Höhe ≥3 cm mit visuell und taktil deutlichem Materialwechsel
- klare Wegeführung für einfache Orientierung empfohlen
Ausstattung:
- barrierefreie Ruhebänke und Ruheplätze
- barrierefreie Spielplatzgeräte nach DIN 33942 Inhalt
- Sanitärräume nach DIN 18040-1
- ggf. Umkleiden und Automaten mit barrierefreien Zugängen
Hinweis: Zur besseren Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen in Parks und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Freizeitanlagen empfehlen sich Tastmodell bzw. Reliefplan als taktiler und visuell stark kontrastierender Orientierungsplan.
Naturräume, Badestellen, Angelplätze
Naturräume und Orte, die ihnen nahe kommen wie z.B. Parks, Spielplätze, Anlegestellen, Angelplätze, Strände und andere Badeplätze, Erlebnisplätze sollen stufenlos erreichbar sein.
- aufgeständerte Decks und Wege mit beidseitigen Radabweisern von ≥10cm
- barrierefreier Zugang zum See, Fluss oder anderen Badegewässern über flache Treppe mit zwei Handläufen
- Umsetzen vom Rollstuhl möglich
- flache, geneigte Ebene mit festem Untergrund zum Hereinrutschen
- barrierefreie Angelplätze müssen gefahrlos nutzbar sein
- stufenloser Zugang über Nebenweg
- nutzbare ebene Fläche mit lichter Breite ≥1,80 m und Tiefe ≥1,50 m
- mit Aufkantung ≥15 cm und/oder Geländer ≤60 cm als Abrollsicherung an absturzgefährdeten Seiten