DIN 18040 Begriffe
Erläuterungen häufig gebrauchter Begriffe zum Barrierefreien Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wohngebäuden und öffentlichem Verkehrsraum
Begriffe, die in der DIN 18040 Anwendung finden:
Bedienelement | Bewegungsfläche | Bodenindikator | Leitstreifen | Aufmerksamkeitsfeld | Greifbereich | Hörbehinderung | Sehbehinderung | Zwei-Sinne-Prinzip | motorische Einschränkungen | sensorische Einschränkungen | kognitive Einschränkungen | Orientierungshilfe | Leuchtdichte L | Leuchtdichtekontrast K
Bedienelement
Bedienelemente sind nach DIN speziell mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe, Geldeinwürfe, Kartenschlitze etc., die das Ergreifen, Halten oder die mechanische Bedienung eines Gegenstandes ergonomisch ermöglichen.
Ein Griff beispielsweise sollte entsprechend der aufzuwendenden Kraft und Bewegung so konzipiert sein, dass man diesen gut bedienen kann. Scharfe Kanten sind zu vermeiden. Sie müssen leicht erkennbar sein. Für Blinde sind z.B. Sensortasten problematisch.
Bewegungsfläche
In der DIN wird der Mehrbedarf an Bewegungsflächen betrachtet. Ein Mehrbedarf entsteht durch Nutzung von Hilfsmitteln, wie Rollstuhl und Rollator. Aber auch Sehbehinderte und Blinde benötigen mehr Raum.
Allgemeine Anforderungen an die Bewegungsflächen wurden bis 2007 in der DIN 18022 (zurückgezogen) geregelt.
Planungsgrundlagen zu Bewegungsflächen, Platzbedarf, Ausstattung von Sanitärräumen enhält die Richtlinienreihe VDI 6000 für: Wohngebäude, Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und -räume, Hotelzimmer, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten und Schulen.
Orientierungshilfen
DIN 18040: "Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt."
Taktil erfassbare Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Deutlich kontrastierend sollten sich Bodenbeläge und Türen von anderen Flächen unterscheiden. Große Glasflächen müssen eine kontrastreiche Kennzeichnung in festgelegter Höhe erhalten.
Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K
In der DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" werden Anforderungen an die Gestaltung optischer Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude sowie Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen festgelegt. Menschen mit Sehbehinderung sollen dadurch mobiler und sicherer werden und sich besser im öffentlichen Raum zurechtfinden.
Visuelle Informationen für Sehbehinderte sollen möglichst leicht zugänglich sein, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für Nichtsehbehinderte erhöht sich die Sicherheit.
In der Norm: visuelle Informationen beispielsweise für Beleuchtung, Kontrast, Farbkombinationen und Zeichengröße in Abhängigkeit vom Betrachterabstand. Die Anforderungen zur Kennzeichnung von Hindernissen schließt Bedienelemente wie Türen, Automaten, Toiletten, Niveauwechsel, Absturzkanten und Übergangsbereiche.
Motorische Einschränkungen
Die Funktionseinschränkung von Gliedmaßen (z.B.Gehbehinderung, Bewegungsbehinderungen, Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen)erfordert z.B.:
- größere Bewegungsflächen durch Nutzung von Rollstuhl oder Gehwagen
- Zugänglichkeit stufenlos, Rampe oder Aufzug
- Schwellenlosigkeit
- Unterfahrbarkeit am Tisch, Tresen, Waschbecken
- angepasste Greifbereiche
- leichte Bedienbarkeit wegen verminderter Kraft
Sensorische Einschränkungen
- Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Tasten
Kognitive Einschränkungen
- Einschränkung der Wahrnehmung durch verminderte Aufmerksamkeit und Informationsaufnahme
- vermindertes Erkennen, Verstehen und demzufolge verzögertes reagieren auf neue Informationen
- Koordinationsfähigkeit
- Orientierungslosigkeit, Erinnerungsverluste, Gedächtnisstörungen
- Sprachstörungen
Ursachen sind z.B. neurologische oder psychische Erkrankungen, Hirnverletzungen, Hirnleistungsstörungen, Demenz, Suchtkrankheiten.