Bodengleiche, bodenebene Dusche

Duschplätze in privaten Bädern und Sanitärräumen öffentlich zugänglicher Gebäude (DIN 18040-1 und 2). Bodengleiche oder bodenebene Duschen mit rutschhemmendem Bodenbelag, Duschsitzen und Haltegriffen.
Bodengleiche, bodenebene Duschplätze
Der Duschplatz muss stufenlos begehbar sein:
- niveaugleich zu angrenzenden Bodenflächen
- Absenkung von max. 2 cm
- Übergänge vorzugsweise als geneigte Fläche
Moderne Rinnensysteme erlauben es, auf die Absenkung von maximal 2 cm zu verzichten. Ein größerer Fußbodeneinlauf ist aber in jedem Fall angebracht.
Bodenbelag
Im Duschbereich sind rutschhemmende Bodenbeläge zu verwenden. Es gilt die DGUV Information 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (ehemals GUV-I 8527), Bewertungsgruppe B.
Armatur
Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause in 85 cm Höhe über Fußboden.
Haltegriffe
Waagerechte Haltegriffe in einer Höhe von 85 cm über OFF (Achsmaß) ermöglichen das Festhalten, senkrechte Haltegriffe ergänzen das Aufrichten oder das Anordnen der Armatur.
Duschsitz
Ist ein Duschsitz erforderlich, sollte dieser hochklappbare Armlehnen (und eine Rückenlehne) haben. Sitzhöhe 46 bis 48 cm, Sitztiefe min. 45 cm. Alternativ wird oft ein Duschstuhl mit Rückenlehne und Armstützen gewählt. Diesen kann man auch zum Waschen am Waschbecken nutzen.
Beidseitig des Klappsitzes müssen stufenlos hochklappbare Stützgriffe montiert sein.
Höhe: 28 cm über Sitzhöhe; Abstand zwischen Griffen: 65 bis 70 cm.
Orientierungshilfe
Klarsicht-Duschwände und -türen müssen eine erhalten.
Badewanne
Nachträglich im Duschbereich aufstellbar und mit Lifter nutzbar.