Wohnraum, Schlafraum
Gestaltung und Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen barrierefrei nutzbarer Wohnungen und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen
Wohnungsgrundriss - Wohnraum, Schlafraum
Wohnungen werden unterschieden nach:
- barrierefrei nutzbaren Wohnungen
- barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen
Die Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden bestimmen die erforderliche Raumgröße, wobei sich Bewegungsflächen überlagern dürfen:
- 120 cm × 120 cm
- 150 cm × 150 cm für Rollstuhlfahrer
Die erforderliche Mindesttiefe entlang und vor Möbeln beträgt:
- 90 cm
- 150 cm für Rollstuhlfahrer
Bei mindestens einem Bett im Raum beträgt sie:
- 120 cm entlang der einen und 90 cm entlang der anderen Längsseite
- 150 cm entlang der einen und 120 cm entlang der anderen Längsseite für Rollstuhlfahrer
"Besteht wegen der Art der Behinderung der Bedarf einer zusätzlichen Individualfläche, sollte diese mit mindestens 15 qm angesetzt werden."