Zwei-Sinne-Prinzip
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Leitsysteme und Indikatoren zur Orientierung müssen Menschen mit sensorischen Einschränkungen sicheres Fortbewegen ermöglichen. Dies wird durch die Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips erreicht. Die Informationsübermittlung muss mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten ansprechen.
Die Wahrnehmungsarten
Visuell
Anforderungen an folgende Einflussfaktoren gemäß DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung:
- Leuchtdichtekontrast K und Reflexionsgrad
- Objektgröße und Abstand
- Form und räumliche Anordnung von Objekt oder Schrift
- Beleuchtung
Leuchtdichtekontrast für:
- Orientieren und Leiten: K≤0,4
- Bodenmarkierungen: K≤0,7
- hellere Fläche mit Reflexionsgrad ≤0,5
Visuelle Informationen sind für sehbehinderte Menschen besser erkennbar bei hohen Kontrastwerten, z.B.:
- schwarz-weiß-Kombinationen
- hell-dunkel-Kombinationen
Ermittlung von Kontrastwert und Reflexionsgrad nach DIN 5036-3, DIN 32975 und DIN 32984.
Akustisch
Akustische Informationen sowie insbesondere Alarm- und Warnsignale müssen auch für schwerhörige Menschen als solche wahrnehmbar sein und sich deutlich von Störgeräuschen sowie Nachhall abheben.
Für die barrierefreie Übermittlung akustischer Informationen können technische Übertragungshilfen wie z.B. induktive Höranlagen erforderlich werden.
Siehe dazu auch DIN 18041 (2016-03) Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung, Anhang C
Taktil
Für blinde Menschen müssen Informationen taktil wahrnehmbar sein, für Finger, Hände, Langstock und Füße mit und ohne Schuhwerk.
Sie müssen sich vom unmittelbaren Umfeld unterscheiden durch:
- Form
- Material
- Härte
- Oberflächenrauigkeit
Taktil erkennbare schriftliche Informationen in erhabener Profilschrift nach E DIN 32986 (im Ausnahmefall als ertastbare Symbole und Sonderzeichen) sowie in Braille'scher Blindenschrift gem. DIN 32976.
Kognitiv
Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit kognitiveen Beeinträchtungen erfordert, dass Informationen leicht begreifbar und gut zu merken sind.
- Schrift- und Sprachinformation in einfacher Sprache
- schriftliche Information auch als gesprochenen Text zur Verfügung stellen
- Wiederholung von Durchsagen für besseres Merken
- einfache Bilder, Fotos und Symbole zum besseren Verständnis von Textinformationen
- einheitliche Ausführung, Anordnung und Größe von Orientierungshilfen mit identischem oder vergleichbaren Informationsgehalt für besseres Wiedererkennen