Webseite zum Themenkreis Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen. Die Normen DIN 18040 Teil 1-3, weitere relevante Gesetze

DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen

DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040

Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.

Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:

  1. Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
  2. Arbeit und Beschäftigung
  3. Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
  4. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
  5. Achtung der Privatsphäre

Das Grundgesetz

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.

Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.

Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für

  1. Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
  2. Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

aktuelle Meldungenarchivierte Meldungen

Webinar Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 26.09.2024

Icon Webinar Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 26.09.2024

Barrierefrei zu nutzende Wege sollten von Räumen mit Einbauten, Hindernissen usw. unterscheidbar sein. Sitzbänke, Gastronomie, aber auch Mülleimer, Geschäftsauslagen oder abgestellte Fahrräder und E-Roller sind Hindernisse, die den Weg einengen und über die man stolpern kann.

Die DIN Normen 18040-3, 32984 und EN 17210 stehen im Fokus der Weiterbildung am 26.09.2024.

Webinar: Barrierefreie Wohnungen am 21.10.2024

Wohngebäude

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei vor und hinter der Wohnungstür?
Alles zu Mehraufwand, Mehrflächen, Mehrkosten.

Anhand von realisierten Projekten mit gestalterischem Anspruch werden die Schutzzielumsetzungen der DIN 18040-2 nach Bauteilen gruppiert und deren frühzeitige Berücksichtigung in der Vorentwurf- und Entwurfsplanung vermittelt.

Zielgruppe: Architekten, Planer, Ingenieure, Bauherren, Wohnberatungsstellen, Investoren, Betreiber und Verwalter von Wohnbauten.

Webinar: Barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude am 28.10.2024

Übersicht Barrierefreiheit nach §4 BGG

DIN 18040-1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugäng­lichen Gebäuden und deren Außenanlagen. Wie sind Baumaßnahmen zu planen, begleiten und umzusetzen?

Die Inhalte orientieren sich an der derzeit gültigen DIN 18040-1. Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen.

Webinar: Konzept Barrierefreiheit am 29.10.2024

Bauzeichnung mit Piktogrammen

Nach Bauvorlagenverordnung ist das Barrierefrei-Konzept in 10 von 16 Bundesländern mit unterschiedlichen Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen.

Welche Nachweise sind für die Baugenehmigung vorzulegen? Wie sind baurechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit grafisch und schriftlich zu dokumentieren?

Diese Lehrveranstaltung richtet sich an Architektur- und Planungsbüros, Sachverständige/Gutachter/Prüfingenieure, Bau- und Planungsämter, Behindertenbeauftragte etc. die bereits ein fundiertes Know-how über barrierefreies Bauen besitzen und Barrierefrei-Konzepte erstellen müssen.

Webinar: DIN EN 17210 EU-Norm für Barrierefreies Bauen am 06.11.2024

Deckblatt der DIN EN 17210 vor der EU-Flagge

Die EN 17210 ist Grundlage aller künftigen Entwicklungen im barrierefreien Planen und Bauen auf europäischer und nationaler Ebene.

Der Aufbau und die Inhalte der EU-Norm werden erläutert und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Regelungsbereichen herausgearbeitet.

Thematisiert wird außerdem die aktuell laufende Anpassung der DIN 18040, durch die bestehende Widersprüche zwischen nationaler und europäischer Norm ausgeräumt werden sollen.

aktueller nullbarriere.de Newsletter vom 24.09.2024

Themenseiten neu auf din18040.de

Icon Brandschutz

Brandschutz

Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Icon Zwei-Sinne-Prinzip

Zwei-Sinne-Prinzip

Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Icon Leitsysteme

Leitsysteme

Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Icon Kommunikation, Ausstattung

Kommunikation, Ausstattung

Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Icon Naturräume, Grünanlagen, Spielplätze

Naturräume, Grünanlagen, Spielplätze

Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.