nullbarriere.de Newsletternewsletter-1017.htm?output=print
Newsletter 2010 17.KW
DIN 18040: Hotels, Hotelbäder, Bad, Küche, Aufzug, Auto
1. Barrierefreie Hotels und Pensionen
2. Barrierefreie Hotelbäder
3. Behindertenlift Senkrechtaufzug
4. Badewannentür MagicBad
5. Küche für Zwerge und Riesen
6. VW Caddy Aktiv
7. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR
1. Barrierefreie Hotels und Pensionen
Im Entwurf der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind speziell für Unterkunftsgebäude keine Forderungen und Empfehlungen mehr enthalten. Im Fachbeitrag von Dipl.Ing. Helga Baasch finden Sie Gestaltungshinweise vom Zugang bis zur Zimmergröße.
2. Barrierefreie Hotelbäder
Die Forschungsarbeit und das Hotelbad-Buch von Ferdinand Huber bietet fertige Muster-Pläne und Checklisten für barrierefrei Hotelbäder unterschiedlichster Größe und Kategorie.
3. Behindertenlift Senkrechtaufzug
Die Firma Lift Reith stellt ihren neuen hydraulischen Plattformlift BLS-V vor. Farbkombinationen von Gerüst und Füllung von elegant unauffällig bis zu poppig lebhaft.
Über die normale Steuerung hinaus ist er optional mit Funk oder Sprachmodulen steuerbar. Weiter zeichnen ihn aus: 65 mm Unterfahrt, Tragkraft bis 1000kg, Förderhöhe bis 13 m.
4. Badewannentür MagicBad
Machen Sie Ihre Badewanne begehbar durch den kostengünstigen nachträglichen Einbau einer Magicbad-Tür von der Firma Bad-Technik Stegemann. Die Firma Stegemann bietet außerdem Reparatur- und Anti-Rutsch-Beschichtungsverfahren für Sanitärobjekte und Fliesen an.
Badewannentür MagicBad
5. Küche für Zwerge und Riesen
Die Küchenarbeit wird - für alle - mit "cultus individua" bequemer und praktischer. Ob sitzend oder stehend - der Nutzer kann rückenschonend agieren. Angeboten wird diese moderne Küche von der Firma Horst Küchen GmbH.
Küchenmöbel in Bewegung
6. VW Caddy Aktiv
Während der Caddy als Klassiker für den Rollstuhltransport galt, gibt es jetzt einen VW Caddy für den selbstfahrenden Rollstuhlfahrer. Der Rollstuhlfahrer fährt über den Heckeinstieg ohne jegliches Hilfspersonal in den Caddy - ohne umzusteigen bis hinter das Lenkrad. Fahrtest bei der Firma Mobilcenter Zawatzky GmbH.
7. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR
Nach § 8 der ArbStättV gelten die Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis 2010 fort. Zur Zeit sind von 13 ASR 4 bereits veröffentlicht. Bei der Erarbeitung der Technischen Regeln wurde beschlossen die Belange behinderter Arbeitnehmer in einer eigenen ASR V3.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" auszulagern und mittels Anhang in der ASR V3.2 zur jeweiligen Regel zu ergänzen bzw. Widersprüche anzusprechen.
nullbarriere.de Newsletterarchiv
vorhergehender Newsletter: Newsletter 2010 10.KW