Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Online-Info-Meeting zum Webinar Inklusiver Spielraum
Eine aktuelle Studie von Aktion Mensch zeigt, dass 80 Prozent der Spielplätze in Deutschland ihre Angebote für Kinder mit Behinderungen verbessern müssen. Besonders Kinder mit Bewegungseinschränkungen und Sehbehinderungen stoßen oft auf Barrieren und können Spielplätze gar nicht oder kaum nutzen.
Mit unserem kostenfreien Info-Meeting mit Herrn Dipl.-Ing. Paulig per Zoom am 17.02.2025 verschaffen wir Ihnen einen Überblick über inklusive Spielplätze und Freiräume zum Spielen und laden Sie ein, an unserem Webinar "Der inklusive Spielraum" im März teilzunehmen.
Online-Info-Meeting zum Webinar Konzept Barrierefrei
Am Mittwoch, den 26.02.2025 zeigt Herr Dipl.-Ing. Carlos Vidal-Wagner per Zoom-Einladungsmeeting (ca. 30 Minuten) Ihnen Inhalte zur Methodik und Gestaltung von Barrierefrei-Konzepten.
In 10 von 16 Bundesländern ist ein "Planungskonzept Barrierefreies Bauen" im Baugenehmigungsverfahren für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohngebäude vorzulegen.
Für das folgende Webinar am 14.03.2025 können Sie gern aus Ihrer aktuellen Planung Unterlagen für eine Live-Ausarbeitung eines Barrierefrei-Konzept einreichen.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei vor und hinter der Wohnungstür?
Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung der DIN 18040-2 werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen. Ergänzende Hinweise zur Europäischen Norm DIN EN 17210 ermöglichen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Technik im Barrierefreien Bauen.
Zielgruppe: Architekten, Planer, Ingenieure, Bauherren, Wohnberatungsstellen, Investoren, Betreiber und Verwalter von Wohnbauten.
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.