Anforderungen an Bodenbeläge
- rutschhemmend ≥R9 nach DGUV Regel 108-003 ("Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr", ehemals BGR 181)
- in Nassräumen ≥R10 (≥Bewertungsgruppe B DGUV Information 207-006, ehemals GUV-I 8527)
- in Arbeitsräumen ≥R12-R13
- reflexionsarm, ohne Spiegelung oder Blendung, glänzende Beläge vermeiden
- visuell im Kontrast zu Wänden, Türen und Stützen
- ggf. taktil wahrnehmbare Orientierungselemente
- eben, fest verlegt, vollflächig verklebt
- ohne Schwellen, Stolperstellen
- für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen erschütterungsfrei berollbar
- stuhlrollengeeignet
- nicht elektrostatisch aufladbar
- Höhenabsätze innen max.1,5 mm im Belag, außen max. 4 mm
- schwellenlose Türen (Ausnahme: bis 2 cm)
- bei gepflasterten Wegen max. 2 cm Fugenspalt
Oberflächen im Außenbereich nach DIN 18040-3
- bituminöse und hydraulisch gebundene Oberflächen (Zement, Trass, hydr. Kalk)
- Pflaster- und Plattenbeläge nach DIN 18318
- Muldenausbildungen nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite
- Stauwasserbildung vermeiden (mindert Glatteisbildung)
- Bordkantenabsenkung: Kantenausbildung 3 cm (Minimum für Rollatoren, Maximum für Rollstuhl
Bei Denkmalschutz im Stadtbereich ggf. Fahrgassen anlegen oder Natursteinpflaster abfräsen.
Gefälle
- Längsneigung Wege: ≥3%, bis 10m Länge: ≥6%
- Querneigung Wege: ≥2%, ohne Längsneigung: ≥2,5%
Bodenindikatoren
Die Anforderungen an die Oberflächengestaltung von Bodenindikatoren regelt die DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Wichtig sind:
- optimale Erkennbarkeit
- bündiger Anschluss an Umgebungsbelag
- Anschluss im Innenbereich von Gebäuden bündig zur Basis oder Oberkante
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