Bodenbeläge, Oberflächen
Bodenbeläge und Oberflächen müssen für die Nutzung durch Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen und Kinderwagen geeignet sein. Sie sind barrierefrei nutzbar, wenn sie rutschhemmend und fest verlegt, eben und erschütterungsfrei berollbar sind.
Anforderungen an Bodenbeläge
- rutschhemmend ≥R9 nach DGUV Regel 108-003 ("Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr", ehemals BGR 181)
- in Nassräumen ≥R10 (≥Bewertungsgruppe B DGUV Information 207-006, ehemals GUV-I 8527)
- in Arbeitsräumen ≥R12-R13
- reflexionsarm, ohne Spiegelung oder Blendung, glänzende Beläge vermeiden
- visuell im Kontrast zu Wänden, Türen und Stützen
- ggf. taktil wahrnehmbare Orientierungselemente
- eben, fest verlegt, vollflächig verklebt
- ohne Schwellen, Stolperstellen
- für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen erschütterungsfrei berollbar
- stuhlrollengeeignet
- nicht elektrostatisch aufladbar
- Höhenabsätze innen max.1,5 mm im Belag, außen max. 4 mm
- schwellenlose Türen (Ausnahme: bis 2 cm)
- bei gepflasterten Wegen max. 2 cm Fugenspalt
Oberflächen im Außenbereich nach DIN 18040-3
- bituminöse und hydraulisch gebundene Oberflächen (Zement, Trass, hydr. Kalk)
- Pflaster- und Plattenbeläge nach DIN 18318
- Muldenausbildungen nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite
- Stauwasserbildung vermeiden (mindert Glatteisbildung)
- Bordkantenabsenkung: Kantenausbildung 3 cm (Minimum für Rollatoren, Maximum für Rollstuhl
Bei Denkmalschutz im Stadtbereich ggf. Fahrgassen anlegen oder Natursteinpflaster abfräsen.
Gefälle
- Längsneigung Wege: ≥3%, bis 10m Länge: ≥6%
- Querneigung Wege: ≥2%, ohne Längsneigung: ≥2,5%
Bodenindikatoren
Die Anforderungen an die Oberflächengestaltung von Bodenindikatoren regelt die DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Wichtig sind:
- optimale Erkennbarkeit
- bündiger Anschluss an Umgebungsbelag
- Anschluss im Innenbereich von Gebäuden bündig zur Basis oder Oberkante