Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken seit 2023
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Online-Info-Meeting zum Webinar Konzept Barrierefrei
Am Montag, den 20.04.2026 zeigt Herr Dipl.-Ing. Carlos Vidal-Wagner per Zoom-Einladungsmeeting (ca. 30 Minuten) Ihnen Inhalte zur Methodik und Gestaltung von Barrierefrei-Konzepten.
In 10 von 16 Bundesländern ist ein "Planungskonzept Barrierefreies Bauen" im Baugenehmigungsverfahren für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohngebäude vorzulegen.
Für das folgende Webinar am 08.05.2026 können Sie gern aus Ihrer aktuellen Planung Unterlagen für eine Live-Ausarbeitung eines Barrierefrei-Konzept einreichen.
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar
Ab sofort können Sie unabhängig von Ihrem Alter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.
Private Eigentümer oder Mieter, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen oder umgebauten Wohnraum kaufen, können einen Zuschuss bei Einzelmaßnahmen bis zu 2 500 EUR bewilligt bekommen.
Der Antrag bei der KfW- Bank muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden.
Treppen müssen für alle Menschen, auch für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar sein. Sie müssen daher unbedingt nach den Kriterien der Barrierefreiheit gestaltet werden!
Wie müssen barrierefreie Treppen aussehen?
Lesen Sie im Fachbeitrag von Dietmar Böhringer, was zu beachten ist.
Webinar Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 21.05.2026
Barrierefrei zu nutzende Wege sollten von Räumen mit Einbauten, Hindernissen usw. unterscheidbar sein. Sitzbänke, Gastronomie, aber auch Mülleimer, Geschäftsauslagen oder abgestellte Fahrräder und E-Roller sind Hindernisse, die den Weg einengen und über die man stolpern kann.
Das Webinar beinhaltet den aktuellen Stand der DIN 18040-3 (2025) sowie die Inhalte der DIN 32984 Bodenindikatoren.
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.