Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken seit 2023
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
aktueller nullbarriere.de Newsletter vom 16.09.2026
Newsletter 2026 38.KW
Alles dicht und niveaugleich nach der neuen DIN 18040 - Ausgabe 2026
1. Barrierefreie Türschwellen
2. Automatische Türdichtungen
3. Absenkdichtungen - Türdichtungen
4. Raumspartür - Falt-Drehtür
5. Falttür mit barrierefreiem Stangenbeschlag
6. Webinar: Planungskonzept Barrierefreies Bauen am 01.10.2026
7. Webinar: DIN 18040-1-2-3 UPDATE am 16.11.2026 und am 30.11.2026
8. Dresden: Fachplaner für Barrierefreies Bauen 24.02. - 08.09.2027
Die Inhalte orientieren sich an der derzeit gültigen DIN 18040-2. Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung für Herbst 2026 werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen. Ergänzende Hinweise zur Europäischen Norm DIN EN 17210 ermöglichen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Technik im Barrierefreien Bauen.
Wie kann Wohnen künftig nachhaltig, intelligent und generationengerecht gestaltet werden?
Die Anforderungen an Gebäude und ihre Nutzung verändern sich stetig. Die Schwerpunkte Sanierung, Nachhaltigkeit und Künstliche Intelligenz zeigen, wie innovative Konzepte und neue Technologien Wohnräume für ältere Menschen lebenswerter, effizienter und zukunftsfähiger machen können.
Nach Bauvorlagenverordnung ist das Barrierefrei-Konzept in 10 von 16 Bundesländern mit unterschiedlichen Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen.
Welche Nachweise sind für die Baugenehmigung vorzulegen? Wie sind baurechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit grafisch und schriftlich zu dokumentieren?
Diese Lehrveranstaltung richtet sich an Architektur- und Planungsbüros, Sachverständige/Gutachter/Prüfingenieure, Bau- und Planungsämter, Behindertenbeauftragte etc. die bereits ein fundiertes Know-how über barrierefreies Bauen besitzen und Barrierefrei-Konzepte erstellen müssen.
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.