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DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Die Normenreihe zum Barrierefreien Bauen DIN 18040-1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Wohnungen) wird für 2024 überarbeitet. Barrierefrei nutzbare Aufzüge werden Pflicht. Befehlsgeber, Anzeigen und Notruf sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip zu gestalten. Neben der akustischen Kommunikation mit der Notrufzentrale muss für gehörlose und schwerhörige Menschen eine optische Variante vorhanden sein.
Bestehende Aufzüge lassen sich mit einem visuellen Notrufsystem per Touchscreen oder App leicht nachrüsten.
Online-Info-Meeting zum Webinar Inklusiver Spielraum
Am Mittwoch, den 14.06.2023 um 13:00 verschaffen wir Ihnen einen Überblick über inklusive Spielplätze und Freiräume zum Spielen und laden Sie ein, an unserem Webinar "Der inklusive Spielraum" im Juni teilzunehmen.
Webinar: Der inklusive Spielraum am 05. und 06.07.2023
DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb beschreibt den inklusiven Spielraum. In der Vortragsreihe werden die rechtlichen Definitionen und die normativen Vorgaben erläutert, sowie Planungsaspekte und Ansätze zur inklusiven Spielraumplanung vorgestellt.
05.07.2023 Modul 1 Gestaltungsgrundlagen DIN 18034 06.07.2023 Erweiterungsmodul 2 Workshop Planungsaspekte und -praxis an Hand eines ausgewählten Entwurfs.
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.