Partner der HyperJoint GmbH: nora systems GmbH – Bodenbeläge auf nullbarriere.de
Partner der HyperJoint GmbH: Küffner Aluzargen GmbH & Co.OHG – Türen und Fenster auf nullbarriere.de
Partner der HyperJoint GmbH: Handi-Move H.Armbruster GmbH – Lifter, Patientenlifter auf nullbarriere.de
Partner der HyperJoint GmbH: PhysioNova GmbH – Möbel, Ausstattung auf nullbarriere.de
DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei vor und hinter der Wohnungstür?
Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung der DIN 18040-2 werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen. Ergänzende Hinweise zur Europäischen Norm DIN EN 17210 ermöglichen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Technik im Barrierefreien Bauen.
Zielgruppe: Architekten, Planer, Ingenieure, Bauherren, Wohnberatungsstellen, Investoren, Betreiber und Verwalter von Wohnbauten.
Webinar Der inklusive Spielraum am 24. + 25.09.2025
In der Vortragsreihe werden die rechtlichen Definitionen und die normativen Vorgaben erläutert, sowie Planungsaspekte und Ansätze zur inklusiven Spielraumplanung vorgestellt.
Modul 1 DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb beschreibt den inklusiven Spielraum. Modul 2 DIN 18034-2 (Ausgabe 2024-02) zeigt erstmalig, wie anhand einer Matrix die Inklusion auf Spielätzen geprüft wird. Dies wird im Rahmen eines Workshops vermittelt. Sie können einen Entwurf aus Ihrer Planung hierzu einreichen.
1. Warum beidseitiger Handlauf an Treppen 2. Zuschuss für Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern 3. Türen dicht und barrierefrei 4. DIN EN 17210 - Fußgängerüberquerungen 5. Überquerungsstellen - Anforderungen 6. Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 11.09.2025 7. Webinar: Der inklusive Spielraum am 24. und 25.09.2025
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.