Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 06.06.2024
Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und umfasst in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe, und Wälder. Diese Freiräume stehen zumeist unter öffentlicher Verwaltung.
Die Online-Fortbildung zur Anwendung der DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, DIN 32984:2023 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum und DIN EN 17210 soll Architekten, Planer, kommunale Behörden, Behindertenbeauftragte und ausführende Firmen in die Lage versetzen, Baumaßnahmen zu planen, begleiten und umzusetzen. Das Webinar beinhaltet bereits den aktuellsten Stand der Diskussion um die Normenentwürfe zur nächsten Veröffentlichung.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung von Architektenkammern anerkannt.
Überarbeitete Normenreihe DIN 18040 voraussichtlich im Oktober 2024
Die Anwendung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Genehmigung. Im Bauordnungsverfahren gilt die gesetzliche Einführung in den VV TB.
Für eine bereits vor der gesetzlichen Einfürung bestehende Anwendung gilt der Zeitpunkt der Bauabnahme. Hier ist vollumfängliche Barrierefreiheit auf Grundlage der DIN 18040 vertraglich mit dem Bauherrn oder auch mit dem Fördermiitelgeber zu vereinbaren.
... barrierereduziert, seniorengerecht, rollstuhltauglich usw. ist gesetzlich nicht definiert.
Eine exakte Definition gibt es nur für die Begriffe "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht".
Welche genauen Maße eingehalten werden müssen legen die Normen DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" und DIN 18040-2 "Wohnungen" fest.
Denn es geht um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann.
1. Pflanzsaison fürs Hochbeet 2. Welches Gefälle bei Rampen ist sicher? 3. Zukunft Gutes Wohnen 4. Die neuen DIN-Normen liegen in der Zielgeraden 5. Platzsparendes Behinderten-WC 6. Ordnung am Müllplatz
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.