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DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Webinar Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 11.09.2025
Barrierefrei zu nutzende Wege sollten von Räumen mit Einbauten, Hindernissen usw. unterscheidbar sein. Sitzbänke, Gastronomie, aber auch Mülleimer, Geschäftsauslagen oder abgestellte Fahrräder und E-Roller sind Hindernisse, die den Weg einengen und über die man stolpern kann.
Das Webinar beinhaltet den aktuellen Stand der DIN 18040-3 (2025) sowie die Inhalte der DIN 32984 Bodenindikatoren.
Im Leitfaden zur Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen werden die Anforderungen der DIN 18040-2 auf die Bedarfe der in pflegerischen Versorgungsformen lebenden speziellen Nutzergruppen übertragen.
Praxisnah wird gezeigt, wie verschiedene Einrichtungen, etwa Wohnformen für Menschen mit Behinderung oder für ältere Menschen, funktional, inklusiv und bedarfsgerecht gestaltet werden können.
Ein guter Spielplatz muss nicht nur den Kinder Freude bereiten, er muss auch zu pflegen sein. Bei der Planung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen oder deren grundsätzliche Umgestaltung sind die Nutzer in geeigneter Art und Weise zu beteiligen. Die neue DIN 18034 berücksichtigt spielplatzpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Sie fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter und Freiräume mit hohem Spielwert.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei vor und hinter der Wohnungstür?
Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung der DIN 18040-2 werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen. Ergänzende Hinweise zur Europäischen Norm DIN EN 17210 ermöglichen einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Technik im Barrierefreien Bauen.
Zielgruppe: Architekten, Planer, Ingenieure, Bauherren, Wohnberatungsstellen, Investoren, Betreiber und Verwalter von Wohnbauten.
Webinar Der inklusive Spielraum am 24. + 25.09.2025
In der Vortragsreihe werden die rechtlichen Definitionen und die normativen Vorgaben erläutert, sowie Planungsaspekte und Ansätze zur inklusiven Spielraumplanung vorgestellt.
Modul 1 DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb beschreibt den inklusiven Spielraum. Modul 2 DIN 18034-2 (Ausgabe 2024-02) zeigt erstmalig, wie anhand einer Matrix die Inklusion auf Spielätzen geprüft wird. Dies wird im Rahmen eines Workshops vermittelt. Sie können einen Entwurf aus Ihrer Planung hierzu einreichen.
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.